Schimmelgutachten in München — professionelle Begutachtung

Energieberater Pasing-Obermenzing — Förderung fürs Nachkriegs-Eigenheim

Schimmelpilzschäden in Pasing fachgerecht begutachten: Ursachenanalyse, gerichtsverwertbarer Bericht, Mietrecht- und Versicherungsberatung. Telefonische Erstberatung kostenlos.

Energieberatung in Pasing-Obermenzing? Der Münchner Westen (Stadtbezirk Pasing-Obermenzing, PLZ 81241, 81243, 81245, 81247, 81249) hat einen der höchsten Eigentumsanteile der Stadt — geprägt von Nachkriegs-Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Siedlungshäusern der 1950er bis 1970er Jahre. Als dena-gelistete, BAFA-zugelassene Energieberatung erstellen wir Ihren iSFP und kombinieren BAFA, KfW und den Münchner FKG-Zuschuss zu bis zu 40 % Förderung.


Warum sich Förderung in Pasing-Obermenzing besonders lohnt

Die Nachkriegs- und Siedlungsbauten im Westen sind energetisch ähnlich gestrickt — und das macht die Planung effizient:

  • Dünne Außenwände und ungedämmte Dächer nach Standard der 1950er–70er, oft mit den ersten, längst überalterten Fenstern.
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser: Eine gemeinsame Wand reduziert die Verlustfläche, Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke wirkt hier besonders kosteneffizient.
  • Hoher Eigentümeranteil — also genau die Eigennutzer, die der Münchner FKG-Zuschuss adressiert.

Bei Doppel- und Reihenhäusern ist die Abstimmung mit der Nachbarhälfte oft Thema (gemeinsame Fassade, einheitliche Optik). Der iSFP schafft hier eine klare, förderfähige Grundlage — auch wenn Sie Schritt für Schritt und unabhängig vom Nachbarn sanieren.


Was wir in Pasing-Obermenzing leisten

iSFP für Doppel-/Reihenhaus — Gebäudeaufnahme, Energieklasse, priorisierter Maßnahmenplan, der die typische Reihenfolge (Dach → Fassade → Fenster → Heizung) und die Förderung optimal verbindet.

Förder-Stacking — BAFA BEG-EM mit 20-%-iSFP-Bonus, KfW 458 für den Heizungstausch, Münchner FKG obendrauf; bei Energieklasse G/H zusätzlich der Worst-First-Bonus.

Unabhängige, haftpflichtversicherte Beratung — kein Verkauf von Handwerksleistungen, keine Provision; wir planen, was für Ihr Haus am meisten bringt.


Förderung & Reihenfolge

Auch hier entscheidet Antrag vor Auftrag über die ganze Förderung: erst iSFP, dann BAFA/KfW, dann FKG, erst danach der Handwerker. Eigenanteil für den iSFP ab ca. 160 € (EFH), die volle Förderübersicht in der Kostenübersicht.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular — nennen Sie uns Baujahr und Bauform Ihres Hauses in Pasing oder Obermenzing, wir schätzen Förderpotenzial und Reihenfolge vorab ein. Unser Angebot für ganz München finden Sie auf der Übersichtsseite; ebenso beraten wir in Bogenhausen und Solln.

Stand: Juni 2026

Was kostet ein iSFP in München — und was übernimmt die Förderung?

Brutto-Kosten als Richtwerte; die BAFA übernimmt für die Energieberatung bis zu 80 % (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern). Der Eigenanteil hängt vom Berater und Gebäude ab. Sanierungsmaßnahmen werden separat über BAFA BEG-EM, KfW und den Münchner FKG gefördert — Details im Förder-Überblick unten.

iSFP Einfamilienhaus (EFH)
800 – 1.300 € brutto
BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 160 – 650 €
iSFP Zweifamilienhaus (ZFH)
1.200 – 1.800 € brutto
BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 200 – 800 €
iSFP Mehrfamilienhaus (3–6 WE)
1.800 – 3.500 € brutto
BAFA 80 %, max. 850 € je Wohneinheit → Eigenanteil variabel
Vor-Ort-Beratung (ohne iSFP)
500 – 1.000 €
Energetische Erstberatung; nicht über die iSFP-Förderung gedeckt
Baubegleitung (Fachplanung BEG)
3.000 – 10.000 €
KfW/BAFA fördert 50 %, max. 4.000 € je Wohneinheit
BAFA BEG-EM: Dämmung/Fenster/Lüftung mit iSFP-Bonus
20 % Zuschuss
Mit iSFP: 20 % statt 15 %, auf bis zu 60.000 €/WE (statt 30.000 €) → bis 12.000 €
KfW 458: Wärmepumpe / Heizungstausch
30 – 70 % Zuschuss
Grundförderung 30 % plus Boni (Klima, Einkommen, Effizienz), max. 30.000 €/WE Kosten
Münchner FKG: Zuschlag auf die Bundesförderung
+10 – 15 %
Städtischer Zuschuss für Münchner Wohngebäude (Energieklasse E–H), Eigennutzer
FKG Worst-First-Bonus (Energieklasse G/H)
+5 %
Zusätzlicher Anreiz für die energetisch schlechtesten Gebäude (neu seit Dez. 2025)
Leistung Preis Details
iSFP Einfamilienhaus (EFH) 800 – 1.300 € brutto BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 160 – 650 €
iSFP Zweifamilienhaus (ZFH) 1.200 – 1.800 € brutto BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 200 – 800 €
iSFP Mehrfamilienhaus (3–6 WE) 1.800 – 3.500 € brutto BAFA 80 %, max. 850 € je Wohneinheit → Eigenanteil variabel
Vor-Ort-Beratung (ohne iSFP) 500 – 1.000 € Energetische Erstberatung; nicht über die iSFP-Förderung gedeckt
Baubegleitung (Fachplanung BEG) 3.000 – 10.000 € KfW/BAFA fördert 50 %, max. 4.000 € je Wohneinheit
BAFA BEG-EM: Dämmung/Fenster/Lüftung mit iSFP-Bonus 20 % Zuschuss Mit iSFP: 20 % statt 15 %, auf bis zu 60.000 €/WE (statt 30.000 €) → bis 12.000 €
KfW 458: Wärmepumpe / Heizungstausch 30 – 70 % Zuschuss Grundförderung 30 % plus Boni (Klima, Einkommen, Effizienz), max. 30.000 €/WE Kosten
Münchner FKG: Zuschlag auf die Bundesförderung +10 – 15 % Städtischer Zuschuss für Münchner Wohngebäude (Energieklasse E–H), Eigennutzer
FKG Worst-First-Bonus (Energieklasse G/H) +5 % Zusätzlicher Anreiz für die energetisch schlechtesten Gebäude (neu seit Dez. 2025)

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Häufige Fragen

Was kostet ein iSFP in München und wie viel übernimmt die BAFA?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein Einfamilienhaus kostet brutto etwa 800–1.300 €. Die BAFA fördert die Energieberatung mit bis zu 80 % der Kosten, gedeckelt auf 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser (bei Mehrfamilienhäusern 850 € je Wohneinheit). Ihr Eigenanteil liegt damit für ein EFH meist zwischen 160 und 650 €, je nach Berater und Aufwand. Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Beratungsauftrag gestellt werden — das übernehmen wir für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieberater und einem Energie-Effizienz-Experten?

„Energieberater“ ist kein geschützter Begriff — so darf sich jeder nennen. Förderanträge für die Bundesprogramme (BEG bei BAFA und KfW) und den iSFP darf hingegen nur begleiten, wer in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena für „Energieberatung für Wohngebäude“ eingetragen ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater dort gelistet ist — sonst ist Ihr Antrag nicht förderfähig. Wir sind eingetragen und BAFA-zugelassen.

Was ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung und wie beantrage ich sie?

Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50–80 % der Kosten, für ein EFH maximal 1.300 €. Der Antrag wird von Ihrem dena-gelisteten Energieberater online beim BAFA gestellt — und zwar bevor der Beratungsvertrag rechtskräftig beauftragt wird. Nach Bewilligung erstellen wir den iSFP, reichen den Verwendungsnachweis ein, und die Förderung wird ausgezahlt. Den gesamten Antragsweg übernehmen wir; Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wann lohnt sich ein iSFP für mein Haus?

Der iSFP lohnt sich, sobald Sie ohnehin sanieren wollen — schon ab der ersten Einzelmaßnahme. Er bringt zwei harte Vorteile: Erstens erhöht der iSFP-Bonus den Fördersatz der BAFA BEG-EM von 15 auf 20 %. Zweitens verdoppelt er die förderfähigen Kosten je Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 € — bei einer 38.000-€-Dämmung sind das 7.600 € statt 4.500 € Zuschuss. Schon ab etwa 6.000 € Investitionssumme rechnet sich der iSFP klar. Zudem ist er 15 Jahre gültig und unverbindlich.

Kann ich Wärmepumpe und Dämmung gleichzeitig fördern lassen?

Ja. Die beiden laufen über verschiedene Programme parallel: Den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) fördert die KfW über das Programm 458 mit 30 % Grundförderung plus Boni (bis zu 70 %). Dämmung, Fenster und Lüftung fördert die BAFA über BEG-EM mit 15 % — bzw. 20 % mit iSFP. Beide Förderungen schließen sich nicht aus. Wir empfehlen den iSFP, weil er den Bonus auf die Dämmmaßnahmen sichert und die Reihenfolge sauber dokumentiert. In München kommt der FKG-Zuschuss obendrauf.

Was ist die Münchner FKG-Förderung und wer hat Anspruch?

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist ein städtischer Zuschuss der Landeshauptstadt München, der auf die Bundesförderung obendrauf kommt — in der Regel 10–15 % zusätzlich, mit Boni bis zu 25 %. Anspruch haben Eigentümer von Wohngebäuden in München, typischerweise mit Energieklasse E bis H, häufig beschränkt auf Eigennutzer. Der FKG-Antrag wird zusätzlich zum Bundesantrag gestellt — und ebenfalls vor Auftragsvergabe. Wir prüfen Ihre FKG-Berechtigung und stellen den Antrag mit.

Wie kombiniere ich BAFA, KfW und FKG in München richtig?

In drei Ebenen — und in der richtigen Reihenfolge. Erst der iSFP, dann der Bundesantrag (BAFA BEG-EM für Dämmung, KfW 458 für die Heizung), dann der Münchner FKG-Antrag, und erst danach beauftragen Sie den Handwerker. Die Förderungen addieren sich, sind aber bei maximal 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. In der Summe sind für ein typisches Münchner Sanierungsprojekt rund 40 % Gesamtförderung realistisch. Genau diese Kombination zu planen und in der richtigen Reihenfolge zu beantragen, ist unsere Kernleistung.

Was bedeutet „Antrag vor Auftrag“ — und was passiert, wenn ich es vergesse?

„Antrag vor Auftrag“ ist die wichtigste Regel der Förderung: Sie müssen den Förderantrag gestellt (bzw. den Energieberater beauftragt und den iSFP-Vertrag geschlossen) haben, bevor Sie den Handwerker für die Sanierungsmaßnahme rechtskräftig beauftragen. Wer zuerst den Handwerksvertrag unterschreibt, verliert rückwirkend jeden Förderanspruch — es gibt keine Ausnahme und keine Nachreichung. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wir steuern die Reihenfolge für Sie, sodass kein Anspruch verloren geht.

Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zum fertigen iSFP?

In der Regel zwei bis vier Wochen. Nach dem kostenlosen Erstgespräch stellen wir den BAFA-Antrag, vereinbaren einen Vor-Ort-Termin zur Gebäudeaufnahme (Bauteile, Heizung, Verbrauch), erstellen daraus den Sanierungsfahrplan und besprechen ihn mit Ihnen. Anschließend reichen wir den Verwendungsnachweis ein. Wenn Sie eine konkrete Maßnahme zeitnah umsetzen wollen, priorisieren wir den Ablauf entsprechend — sagen Sie uns einfach Ihren Zeitrahmen.

Welche Maßnahmen kann ich mit dem iSFP-Bonus fördern?

Der 5-%-iSFP-Bonus (also 20 statt 15 % BAFA-Förderung) gilt für die Maßnahmen der BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren sowie Lüftungsanlagen. Der Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) läuft separat über die KfW 458 und hat ein eigenes Bonussystem. Im iSFP planen wir beide Stränge so, dass Bonus und Reihenfolge optimal genutzt werden.

Gilt der iSFP auch für denkmalgeschützte Gebäude?

Ja, mit Einschränkungen. Bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist der Spielraum für Maßnahmen kleiner — etwa bei der Außendämmung, die das Erscheinungsbild verändern würde. Die KfW bietet hierfür einen Denkmal-Sonderpfad mit angepassten Anforderungen. Ein iSFP ist gerade bei Denkmälern sinnvoll, weil er die zulässigen und förderfähigen Maßnahmen sauber herausarbeitet. Wir berücksichtigen Denkmalauflagen und stimmen den Plan darauf ab.

Was ist der Worst-First-Bonus bei der FKG München?

Der Worst-First-Bonus ist ein zusätzlicher FKG-Zuschlag für die energetisch schlechtesten Gebäude — Energieklasse G oder H. Diese erhalten seit Dezember 2025 einen Extra-Zuschlag von rund 5 % über den FKG, weil ihre Sanierung den größten Effekt fürs Klima hat. Gerade ältere Münchner Bestandsbauten der Baujahre 1955–1980 fallen oft in diese Klassen und profitieren besonders. Wir ermitteln Ihre Energieklasse im iSFP und prüfen, ob der Worst-First-Bonus für Sie greift.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?

Nein. Der iSFP ist ein unverbindlicher Fahrplan, kein Zwang. Er zeigt Ihnen eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsschritte mit Kosten, Einsparung und Förderung — Sie entscheiden für jede Maßnahme einzeln und in Ihrem Tempo. Der Plan bleibt 15 Jahre gültig, und der iSFP-Bonus gilt für jede Maßnahme, die Sie in diesem Zeitraum daraus umsetzen. So können Sie heute mit dem Dach beginnen und in drei Jahren die Heizung tauschen — beides bleibt gefördert.

Brauche ich zusätzlich einen Energieausweis?

Für die iSFP-Erstellung und die Förderung brauchen Sie keinen separaten Energieausweis — der iSFP ersetzt ihn aber auch nicht. Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen oder neu vermieten. Nutzen Sie Ihr Haus selbst und planen keinen Verkauf, ist er nicht erforderlich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit auch den passenden Energieausweis.

Welche Qualifikation muss mein Energieberater in München haben?

Für förderfähige Anträge ist der Eintrag in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena unter „Energieberatung für Wohngebäude“ zwingend — das ist die entscheidende Qualifikation. Seriöse Berater sind außerdem BAFA-zugelassen, berufshaftpflichtversichert und gesetzlich unabhängig (kein Verkauf von Handwerksleistungen, keine Provision). Häufige Zusatzqualifikationen sind ein Ingenieur- oder Architekturabschluss und eine GIH-Mitgliedschaft. Fragen Sie konkret nach der dena-Listung — daran erkennen Sie, ob Ihr Antrag überhaupt förderfähig wird.

Ihr Weg zur maximalen Förderung in 4 Schritten

  1. Kostenloses Erstgespräch & BAFA-Antrag

    Wir klären Ihr Vorhaben, prüfen die Förderfähigkeit und stellen den BAFA-Antrag — bevor irgendetwas beauftragt wird (Antrag vor Auftrag).

  2. Vor-Ort-Termin & Gebäudeaufnahme

    Wir erfassen Bauteile, Heizung und Verbrauch, oft mit Thermografie, und ermitteln Ihre aktuelle Energieklasse als Grundlage des Fahrplans.

  3. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Sie erhalten einen klar priorisierten Maßnahmenplan mit Kosten, Einsparung und Förderung je Schritt — 15 Jahre gültig, unverbindlich.

  4. Förderanträge & Begleitung

    Wir kombinieren BAFA, KfW und Münchner FKG, stellen die Anträge in der richtigen Reihenfolge und begleiten die Umsetzung bis zur Auszahlung.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Wir melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie einen Handwerker beauftragen — wir begleiten Sie durch die richtige Reihenfolge.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.