Bis zu 40 % Förderung für Ihr Münchner Eigenheim — BAFA, KfW & FKG richtig kombiniert.
Als dena-gelistete, BAFA-zugelassene Energieberatung erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — Eigenanteil ab 160 €, weil die BAFA bis zu 80 % übernimmt. Wir kombinieren Bundesförderung mit dem Münchner FKG-Zuschuss und führen Sie durch die richtige Reihenfolge: Antrag vor Auftrag.
Ihr förderkundiger Energieberater in München
Energetisch sanieren lohnt sich in München gleich dreifach — über die BAFA-Bundesförderung, die KfW und den städtischen FKG-Zuschuss. Das Problem: Die drei Programme greifen nur ineinander, wenn Reihenfolge und Voraussetzungen stimmen. Wir sind dena-gelistete, BAFA-zugelassene Energie-Effizienz-Experten und erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der genau diese Förderung erschließt. Der iSFP kostet Sie dank 80 % BAFA-Förderung ab rund 160 € Eigenanteil — und verdoppelt die förderfähigen Kosten Ihrer ersten Sanierungsmaßnahme von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit.
Der häufigste und teuerste Fehler heißt „Auftrag vor Antrag“: Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Förderbescheid da ist, verliert rückwirkend jeden Anspruch — ohne Ausnahme. Wir begleiten Sie durch die richtige Reihenfolge (iSFP → BAFA/KfW-Antrag → FKG-Antrag → erst dann Auftrag) und sind dabei gesetzlich unabhängig: Wir verkaufen keine Handwerksleistungen und nehmen keine Provision von Herstellern. Unser einziges Interesse ist Ihre maximale Förderung.
- dena-gelistet (Energie-Effizienz-Experte Wohngebäude) & BAFA-zugelassen — Voraussetzung für jeden Förderantrag
- iSFP ab 160 € Eigenanteil (BAFA übernimmt bis zu 80 %, max. 1.300 € für EFH)
- BAFA + KfW + Münchner FKG kombiniert — bis zu 40 % Gesamtförderung (60 %-Deckel beachtet)
- Gesetzlich unabhängig: kein Handwerk, keine Provision — plus Berufshaftpflicht
- Wir führen Sie durch „Antrag vor Auftrag“ — der Fehler, der sonst die ganze Förderung kostet
Was kostet ein iSFP in München — und was übernimmt die Förderung?
Brutto-Kosten als Richtwerte; die BAFA übernimmt für die Energieberatung bis zu 80 % (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern). Der Eigenanteil hängt vom Berater und Gebäude ab. Sanierungsmaßnahmen werden separat über BAFA BEG-EM, KfW und den Münchner FKG gefördert — Details im Förder-Überblick unten.
| Leistung | Preis | Details |
|---|---|---|
| iSFP Einfamilienhaus (EFH) | 800 – 1.300 € brutto | BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 160 – 650 € |
| iSFP Zweifamilienhaus (ZFH) | 1.200 – 1.800 € brutto | BAFA 80 %, max. 1.300 € → Eigenanteil ca. 200 – 800 € |
| iSFP Mehrfamilienhaus (3–6 WE) | 1.800 – 3.500 € brutto | BAFA 80 %, max. 850 € je Wohneinheit → Eigenanteil variabel |
| Vor-Ort-Beratung (ohne iSFP) | 500 – 1.000 € | Energetische Erstberatung; nicht über die iSFP-Förderung gedeckt |
| Baubegleitung (Fachplanung BEG) | 3.000 – 10.000 € | KfW/BAFA fördert 50 %, max. 4.000 € je Wohneinheit |
| BAFA BEG-EM: Dämmung/Fenster/Lüftung mit iSFP-Bonus | 20 % Zuschuss | Mit iSFP: 20 % statt 15 %, auf bis zu 60.000 €/WE (statt 30.000 €) → bis 12.000 € |
| KfW 458: Wärmepumpe / Heizungstausch | 30 – 70 % Zuschuss | Grundförderung 30 % plus Boni (Klima, Einkommen, Effizienz), max. 30.000 €/WE Kosten |
| Münchner FKG: Zuschlag auf die Bundesförderung | +10 – 15 % | Städtischer Zuschuss für Münchner Wohngebäude (Energieklasse E–H), Eigennutzer |
| FKG Worst-First-Bonus (Energieklasse G/H) | +5 % | Zusätzlicher Anreiz für die energetisch schlechtesten Gebäude (neu seit Dez. 2025) |
Ihr Weg zur maximalen Förderung in 4 Schritten
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Kostenloses Erstgespräch & BAFA-Antrag
Wir klären Ihr Vorhaben, prüfen die Förderfähigkeit und stellen den BAFA-Antrag — bevor irgendetwas beauftragt wird (Antrag vor Auftrag).
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Vor-Ort-Termin & Gebäudeaufnahme
Wir erfassen Bauteile, Heizung und Verbrauch, oft mit Thermografie, und ermitteln Ihre aktuelle Energieklasse als Grundlage des Fahrplans.
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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Sie erhalten einen klar priorisierten Maßnahmenplan mit Kosten, Einsparung und Förderung je Schritt — 15 Jahre gültig, unverbindlich.
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Förderanträge & Begleitung
Wir kombinieren BAFA, KfW und Münchner FKG, stellen die Anträge in der richtigen Reihenfolge und begleiten die Umsetzung bis zur Auszahlung.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab
Qualifikation & Zertifizierung
dena-Energie-Effizienz-Experten-Liste (Wohngebäude)
Eingetragen in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena für Energieberatung für Wohngebäude (PLATZHALTER: EEE-Nummer eintragen). Nur gelistete Experten dürfen BEG-Förderanträge bei BAFA und KfW begleiten — „Energieberater“ allein ist kein geschützter Begriff.
BAFA-Zulassung für die Energieberatung
Zugelassen für die geförderte Energieberatung (BAFA) inkl. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und Begleitung der Förderanträge.
Gesetzliche Unabhängigkeit & Berufshaftpflicht
Wir sind als Energieberater gesetzlich unabhängig — kein Handwerksbetrieb, kein Produkthersteller zahlt uns Provision. Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert unsere Beratung ab (PLATZHALTER: Versicherer/Police eintragen).
Qualifikation & Erfahrung
PLATZHALTER (z. B. Dipl.-Ing. / M.Sc. Bauingenieurwesen / GIH-Mitgliedschaft) mit PLATZHALTER Jahren Erfahrung in der Energieberatung für Münchner Wohngebäude der Baujahre 1955–1985.
Häufige Fragen
Was kostet ein iSFP in München und wie viel übernimmt die BAFA?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein Einfamilienhaus kostet brutto etwa 800–1.300 €. Die BAFA fördert die Energieberatung mit bis zu 80 % der Kosten, gedeckelt auf 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser (bei Mehrfamilienhäusern 850 € je Wohneinheit). Ihr Eigenanteil liegt damit für ein EFH meist zwischen 160 und 650 €, je nach Berater und Aufwand. Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Beratungsauftrag gestellt werden — das übernehmen wir für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieberater und einem Energie-Effizienz-Experten?
„Energieberater“ ist kein geschützter Begriff — so darf sich jeder nennen. Förderanträge für die Bundesprogramme (BEG bei BAFA und KfW) und den iSFP darf hingegen nur begleiten, wer in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena für „Energieberatung für Wohngebäude“ eingetragen ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater dort gelistet ist — sonst ist Ihr Antrag nicht förderfähig. Wir sind eingetragen und BAFA-zugelassen.
Was ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung und wie beantrage ich sie?
Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50–80 % der Kosten, für ein EFH maximal 1.300 €. Der Antrag wird von Ihrem dena-gelisteten Energieberater online beim BAFA gestellt — und zwar bevor der Beratungsvertrag rechtskräftig beauftragt wird. Nach Bewilligung erstellen wir den iSFP, reichen den Verwendungsnachweis ein, und die Förderung wird ausgezahlt. Den gesamten Antragsweg übernehmen wir; Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wann lohnt sich ein iSFP für mein Haus?
Der iSFP lohnt sich, sobald Sie ohnehin sanieren wollen — schon ab der ersten Einzelmaßnahme. Er bringt zwei harte Vorteile: Erstens erhöht der iSFP-Bonus den Fördersatz der BAFA BEG-EM von 15 auf 20 %. Zweitens verdoppelt er die förderfähigen Kosten je Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 € — bei einer 38.000-€-Dämmung sind das 7.600 € statt 4.500 € Zuschuss. Schon ab etwa 6.000 € Investitionssumme rechnet sich der iSFP klar. Zudem ist er 15 Jahre gültig und unverbindlich.
Kann ich Wärmepumpe und Dämmung gleichzeitig fördern lassen?
Ja. Die beiden laufen über verschiedene Programme parallel: Den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) fördert die KfW über das Programm 458 mit 30 % Grundförderung plus Boni (bis zu 70 %). Dämmung, Fenster und Lüftung fördert die BAFA über BEG-EM mit 15 % — bzw. 20 % mit iSFP. Beide Förderungen schließen sich nicht aus. Wir empfehlen den iSFP, weil er den Bonus auf die Dämmmaßnahmen sichert und die Reihenfolge sauber dokumentiert. In München kommt der FKG-Zuschuss obendrauf.
Was ist die Münchner FKG-Förderung und wer hat Anspruch?
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ist ein städtischer Zuschuss der Landeshauptstadt München, der auf die Bundesförderung obendrauf kommt — in der Regel 10–15 % zusätzlich, mit Boni bis zu 25 %. Anspruch haben Eigentümer von Wohngebäuden in München, typischerweise mit Energieklasse E bis H, häufig beschränkt auf Eigennutzer. Der FKG-Antrag wird zusätzlich zum Bundesantrag gestellt — und ebenfalls vor Auftragsvergabe. Wir prüfen Ihre FKG-Berechtigung und stellen den Antrag mit.
Wie kombiniere ich BAFA, KfW und FKG in München richtig?
In drei Ebenen — und in der richtigen Reihenfolge. Erst der iSFP, dann der Bundesantrag (BAFA BEG-EM für Dämmung, KfW 458 für die Heizung), dann der Münchner FKG-Antrag, und erst danach beauftragen Sie den Handwerker. Die Förderungen addieren sich, sind aber bei maximal 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. In der Summe sind für ein typisches Münchner Sanierungsprojekt rund 40 % Gesamtförderung realistisch. Genau diese Kombination zu planen und in der richtigen Reihenfolge zu beantragen, ist unsere Kernleistung.
Was bedeutet „Antrag vor Auftrag“ — und was passiert, wenn ich es vergesse?
„Antrag vor Auftrag“ ist die wichtigste Regel der Förderung: Sie müssen den Förderantrag gestellt (bzw. den Energieberater beauftragt und den iSFP-Vertrag geschlossen) haben, bevor Sie den Handwerker für die Sanierungsmaßnahme rechtskräftig beauftragen. Wer zuerst den Handwerksvertrag unterschreibt, verliert rückwirkend jeden Förderanspruch — es gibt keine Ausnahme und keine Nachreichung. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wir steuern die Reihenfolge für Sie, sodass kein Anspruch verloren geht.
Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zum fertigen iSFP?
In der Regel zwei bis vier Wochen. Nach dem kostenlosen Erstgespräch stellen wir den BAFA-Antrag, vereinbaren einen Vor-Ort-Termin zur Gebäudeaufnahme (Bauteile, Heizung, Verbrauch), erstellen daraus den Sanierungsfahrplan und besprechen ihn mit Ihnen. Anschließend reichen wir den Verwendungsnachweis ein. Wenn Sie eine konkrete Maßnahme zeitnah umsetzen wollen, priorisieren wir den Ablauf entsprechend — sagen Sie uns einfach Ihren Zeitrahmen.
Welche Maßnahmen kann ich mit dem iSFP-Bonus fördern?
Der 5-%-iSFP-Bonus (also 20 statt 15 % BAFA-Förderung) gilt für die Maßnahmen der BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren sowie Lüftungsanlagen. Der Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) läuft separat über die KfW 458 und hat ein eigenes Bonussystem. Im iSFP planen wir beide Stränge so, dass Bonus und Reihenfolge optimal genutzt werden.
Gilt der iSFP auch für denkmalgeschützte Gebäude?
Ja, mit Einschränkungen. Bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist der Spielraum für Maßnahmen kleiner — etwa bei der Außendämmung, die das Erscheinungsbild verändern würde. Die KfW bietet hierfür einen Denkmal-Sonderpfad mit angepassten Anforderungen. Ein iSFP ist gerade bei Denkmälern sinnvoll, weil er die zulässigen und förderfähigen Maßnahmen sauber herausarbeitet. Wir berücksichtigen Denkmalauflagen und stimmen den Plan darauf ab.
Was ist der Worst-First-Bonus bei der FKG München?
Der Worst-First-Bonus ist ein zusätzlicher FKG-Zuschlag für die energetisch schlechtesten Gebäude — Energieklasse G oder H. Diese erhalten seit Dezember 2025 einen Extra-Zuschlag von rund 5 % über den FKG, weil ihre Sanierung den größten Effekt fürs Klima hat. Gerade ältere Münchner Bestandsbauten der Baujahre 1955–1980 fallen oft in diese Klassen und profitieren besonders. Wir ermitteln Ihre Energieklasse im iSFP und prüfen, ob der Worst-First-Bonus für Sie greift.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein. Der iSFP ist ein unverbindlicher Fahrplan, kein Zwang. Er zeigt Ihnen eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsschritte mit Kosten, Einsparung und Förderung — Sie entscheiden für jede Maßnahme einzeln und in Ihrem Tempo. Der Plan bleibt 15 Jahre gültig, und der iSFP-Bonus gilt für jede Maßnahme, die Sie in diesem Zeitraum daraus umsetzen. So können Sie heute mit dem Dach beginnen und in drei Jahren die Heizung tauschen — beides bleibt gefördert.
Brauche ich zusätzlich einen Energieausweis?
Für die iSFP-Erstellung und die Förderung brauchen Sie keinen separaten Energieausweis — der iSFP ersetzt ihn aber auch nicht. Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen oder neu vermieten. Nutzen Sie Ihr Haus selbst und planen keinen Verkauf, ist er nicht erforderlich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit auch den passenden Energieausweis.
Welche Qualifikation muss mein Energieberater in München haben?
Für förderfähige Anträge ist der Eintrag in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena unter „Energieberatung für Wohngebäude“ zwingend — das ist die entscheidende Qualifikation. Seriöse Berater sind außerdem BAFA-zugelassen, berufshaftpflichtversichert und gesetzlich unabhängig (kein Verkauf von Handwerksleistungen, keine Provision). Häufige Zusatzqualifikationen sind ein Ingenieur- oder Architekturabschluss und eine GIH-Mitgliedschaft. Fragen Sie konkret nach der dena-Listung — daran erkennen Sie, ob Ihr Antrag überhaupt förderfähig wird.
Kostenloses Erstgespräch anfragen
Wir melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie einen Handwerker beauftragen — wir begleiten Sie durch die richtige Reihenfolge.